SPD-Pläne zur Erbschaftsteuer bedrohen privates Eigentum (Tue, 13 Jan 2026)
SPD-Pläne zur Erbschaftsteuer bedrohen privates Eigentum
Vermietete Mehrfamilienhäuser komplett ausgeblendet
Haus & Grund Deutschland lehnt das SPD-Konzept zur Reform der Erbschaftsteuer entschieden ab. Der angekündigte Lebensfreibetrag von einer Million Euro soll laut SPD in den allermeisten Fällen die
Vererbung von Wohnhaus oder Grundstück steuerfrei machen. „Diese Behauptung geht an der Realität vieler Immobilienmärkte vorbei – und sie blendet eine ganze Erbengruppe komplett aus: Erben
vermieteter Mehrfamilienhäuser“, kritisiert Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke.
Ein Freibetrag von einer Million Euro möge auf dem Papier großzügig wirken. In zahlreichen Städten sei es das nicht. Wer dann Erbschaftsteuer zahlen müsse, sei nicht reich, sondern häufig ein
Normalverdiener, der das Elternhaus weiter bewohnen oder in der Familie halten wolle. Aus Sicht von Haus & Grund ist besonders problematisch, dass die SPD weiter auf starre Freibeträge setzt,
ohne einen Mechanismus, der Freibeträge dauerhaft an steigende Immobilienwerte anpasst.
Der Eigentümerverband kritisiert zudem, dass in dem SPD-Konzept vermietete Mehrfamilienhäuser faktisch nicht vorkommen, sondern als Leitbild nur das selbstbewohnte Familienheim. Genau hier liege
jedoch eines der größten Risiken für Eigentümer und Mieter:
Wer ein Mehrfamilienhaus erbt, hat das Vermögen in der Substanz gebunden – nicht als frei verfügbares Konto-Guthaben. Unter dem SPD-Vorschlag bleiben in der Praxis oft nur zwei schlechte
Optionen:
• Verkauf, um die Erbschaftsteuer zu bezahlen – im Zweifel an kapitalkräftige, häufig auch ausländische Investoren, weil private Käufer das Objekt und die Steuerlast kaum stemmen können.
• Mieterhöhungen, um die Steuerbelastung zu finanzieren – das wäre einerseits sozialpolitisch fatal, andererseits in vielen Regionen rechtlich und marktbedingt gar nicht in dem Umfang möglich.
Warnecke: „Damit würde die SPD ausgerechnet das befeuern, was sie vorgibt, verhindern zu wollen: mehr Marktdruck auf Mieten und mehr Verdrängung privater Eigentümer zugunsten großer Player.“
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EU legt erstmals Plan zur Wohnungspolitik vor (Di, 16 Dez 2025)
EU legt erstmals Plan zur Wohnungspolitik vor
Haus & Grund: Wohnungspolitik muss nationale Aufgabe bleiben
Unter dem Titel „Homes for All – The European Affordable Housing Plan“ legt die Europäische Kommission heute erstmals einen umfassenden europäischen Aktionsplan zur Wohnungspolitik vor. Haus &
Grund Deutschland weist diesen Vorstoß entschieden zurück und mahnt die Einhaltung der europäischen Kompetenzordnung an. „Mit diesem Plan überschreitet die Kommission eindeutig die Grenze ihrer
Zuständigkeiten“, kommentierte Präsident Kai Warnecke in Berlin.
Der Verband weist darauf hin, dass die Wohnungsmärkte in Europa sehr heterogen sind. Zwischen den lokalen Wohnungsmärkten bestünden strukturelle Unterschiede, die europäische Pauschallösungen
ungeeignet machten. „Wenn die Kommission dennoch steuernde Impulse etwa zu Regulierung, Besteuerung, Kurzzeitvermietung oder vermeintlicher Spekulation gibt, überschreitet sie ihre Befugnisse und
erzeugt politischen Druck in Bereichen, in denen sie weder rechtlich noch fachlich die notwendige Grundlage besitzt“, so Warnecke. Besonders kritisch bewertet der Verband den Versuch,
Preisentwicklungen mit spekulativem Verhalten zu erklären – ein Narrativ, das die Wirklichkeit vermietender Privatpersonen verfehle und falsche politische Signale sende.
Haus & Grund Deutschland warnt davor, die Veröffentlichung als Einstieg in eine vergemeinschaftete Wohnungspolitik zu interpretieren. Europa könne koordinieren und unterstützen, doch die
Verantwortung für Wohnungsmarktregeln, Genehmigungsverfahren, Steuerpolitik und Mietrecht liege zu Recht bei den Mitgliedstaaten. Nationale Lösungen seien notwendig, weil Wohnungsmärkte lokal geprägt
seien und differenzierte Antworten erforderten. „Wir fordern die Bundesregierung auf, diese Kompetenz klar zu verteidigen und einer Überdehnung europäischer Zuständigkeiten entgegenzutreten“, sagte
Warnecke.
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Heizungsgesetz abschaffen – nicht umbenennen (Do, 11 Dez 2025)
Heizungsgesetz abschaffen – nicht umbenennen
Haus & Grund warnt vor Etikettenschwindel
„Das Heizungsgesetz muss abgeschafft und nicht nur umbenannt werden. Das gilt insbesondere für die Pflicht, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden
müssen.“ So kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke die Ergebnisse der jüngsten Sitzung des Koalitionsausschusses.
Der als Heizungsgesetz bezeichnete Teil des Gebäudeenergiegesetzes überfordere die Eigentümer finanziell. „Wer eine kaputte Heizung ersetzen muss, aber nicht sofort auf einhundert Prozent erneuerbare
Energien umsteigen kann, darf nicht zu teuren Zwischenlösungen – wie beispielsweise Hybridheizungen – gezwungen werden“, forderte Warnecke. Die aktuellen Regelungen seien für eine bezahlbare und
unbürokratische Energiewende im Gebäudebereich untauglich. „Jetzt ist ein Neustart notwendig, kein Etikettenschwindel“, so der Verbandschef.
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Grundsteuer: Haus & Grund und Bund der Steuerzahler ziehen nach Karlsruhe (Mi, 10 Dez 2025)
Grundsteuer: Haus & Grund und Bund der Steuerzahler ziehen nach Karlsruhe
Verbände sehen weiterhin hohe Belastung bei Bürgern
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat heute in den Grundsteuerverfahren das Bundesmodell vollumfänglich bestätigt und die Klagen abgewiesen. Damit bleiben die umstrittenen Bewertungsregeln und die auf ihrer
Grundlage erlassenen Bescheide rechtlich vorerst bestehen, stellen Haus & Grund Deutschland und der Bund der Steuerzahler Deutschland (BdSt) fest. Beide Verbände kündigen sogleich an, gemeinsam
eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht zu unterstützen.
„Die Entscheidung des BFH ist zu respektieren, aber sie überzeugt uns in der Sache nicht“, erklärt der Präsident von Haus & Grund Deutschland, Kai Warnecke. „Die neue Grundsteuer ist für viele
Bürger komplexer, teurer und ungerechter geworden. Wir werden deshalb die verfassungsrechtliche Prüfung der Grundsteuer in Karlsruhe vorantreiben.“ BdSt-Präsident Reiner Holznagel betont: „Viele
Steuerzahler erleben die Reform als XXL-Belastung. Wenn der BFH hier keine Grenzen setzt, sollte nun das Bundesverfassungsgericht prüfen, ob das Bundesmodell mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar
ist. Darum werden wir gemeinsam Verfassungsbeschwerde einlegen.“
Die Verbände verweisen auf erhebliche Mehrbelastungen in zahlreichen Städten und Gemeinden, obwohl die Reform politisch als aufkommensneutral angekündigt worden war. Zugleich kritisieren sie die
starke Abhängigkeit von Bodenrichtwerten und pauschalierten Nettokaltmieten, die insbesondere Objekte in gefragten Lagen massiv verteuern. Warnecke: „Was Bürger zahlen, hängt immer stärker vom
zufälligen Bodenrichtwert und vom Wohnort ab als von nachvollziehbaren Maßstäben. Das ist wohnungspolitisch schädlich und politisch kaum vermittelbar.“ Holznagel: „Die Grundsteuer droht zum
intransparenten Flickenteppich zu werden. Genau das wollen wir mit unserer Verfassungsbeschwerde verhindern.“
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Grundsteuer 2025: komplexer, teurer, ungerechter (Mi, 12 Nov 2025)
Alle Ziele der Reform verfehlt
Die zum 1. Januar 2025 in Kraft getretene Reform der Grundsteuer sollte vereinfachen, gerechter machen und aufkommensneutral sein. Das hat Haus & Grund Deutschland von IW Consult prüfen lassen
und die 100 größten Städte analysiert. Ergebnis: Für die meisten Bürgerinnen und Bürger wird Wohnen durch die neue Grundsteuer teurer.
„Das Fazit zur Reform der Grundsteuer ist ernüchternd: Viele Städte und Gemeinden haben die Reform für satte Steuererhöhungen genutzt. Es wurde nicht einfacher, es wurde nicht gerechter und für viele
Bürgerinnen und Bürger wurde es teurer.“ So kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke die Ergebnisse bei der Vorstellung der Untersuchung heute in Berlin.
Zentrale Ergebnisse:
• Ranking 2025: Zwickau (Sachsen) liegt mit 258 Euro pro Jahr an der Spitze der günstigsten Großstädte. Am Ende des Feldes stehen Tübingen, Mannheim, Reutlingen, Stuttgart und Karlsruhe (alle in
Baden-Württemberg). In Tübingen werden 1.377 Euro pro Jahr fällig – rund 434 Prozent mehr als in Zwickau für eine vergleichbar große Immobilie.
• Große Länderunterschiede: In den betrachteten Städten Sachsen-Anhalts zahlen Eigentümer eines Einfamilienhauses durchschnittlich 305 Euro pro Jahr, in Berlin hingegen durchschnittlich 850 Euro –
der höchste Durchschnittswert im Bundesländervergleich.
• Deutliche Auswirkungen der unterschiedlichen Steuermodelle: Die einfachen Modelle in Niedersachsen und Bayern führen auch zu fairen Steuern. Das wertorientierte Modell in Baden-Württemberg hingegen
hat dem Bundesland einen beispiellosen Abstieg im Ranking beschert.
• Das Bundesmodell hat ebenfalls zahlreiche Steuersteigerungen ermöglicht und ist wegen seiner Komplexität und Intransparenz Spitzenreiter bei der Unzufriedenheit der Bürger: 2,8 Millionen Einsprüche
sprechen eine deutliche Sprache!
„Die Reform sollte Gleichbehandlung gewährleisten. Tatsächlich bestimmen die Modellwahl der Länder und die Hebesatzpolitik der Städte die Höhe der Grundsteuer stärker denn je. Für Eigentümer entsteht
dadurch keine verlässliche, gerechte Belastung, sondern ein Flickenteppich aus teils massiv voneinander abweichenden Jahresbeträgen“, resümierte Warnecke. In der Konsequenz fordert Haus & Grund
Deutschland, das bayerische oder das niedersächsische Grundsteuermodell umgehend in allen Ländern einzuführen!
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