Grundsteuer: Haus & Grund und BdSt reichen Klage beim Bundesverfassungsgericht ein (Fri, 27 Feb 2026)
Grundsteuer: Haus & Grund und BdSt reichen Klage beim Bundesverfassungsgericht ein
Verbände zweifeln an Bodenrichtwerten und fiktiven Mieten
Neue Runde im Streit um die neue Grundsteuer: Haus & Grund Deutschland und der Bund der Steuerzahler Deutschland (BdSt) haben gemeinsam Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesmodell der
Grundsteuer beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Beide Verbände unterstützen dabei zwei Kläger, die sich gegen die verfassungsrechtlich bedenkliche Ausgestaltung der neuen Grundsteuer wenden.
Damit soll in Karlsruhe abschließend geklärt werden, ob das Bundesmodell den Anforderungen des Gleichheitssatzes genügt.
Lotteriespiel: Bodenrichtwerte sind realitätsfern – fiktive Mieten sind intransparent!
Aus Sicht der Verbände führt das Bundesmodell zu systematischen Ungenauigkeiten und ungerechten Belastungsverschiebungen, weil die Bewertung zentral auf Bodenrichtwerten sowie auf pauschalierten,
teils fiktiven Mietwerten basiert. „Bodenrichtwerte sind ein grobes Raster – sie werden der Realität einzelner Grundstücke oft nicht gerecht. Eine Steuer, die so stark auf pauschalen Zonenwerten
beruht, riskiert willkürliche Ergebnisse und verletzt das Gebot gleichmäßiger Besteuerung“, erklärt Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke.
Zusätzlich bemängeln die Verbände die Verwendung von pauschalen bzw. fiktiven Mietwerten im Bundesmodell. Konkret: Wo die tatsächlichen Verhältnisse stark vom statistischen Durchschnitt abweichen,
können Fehlbewertungen drohen – mit unmittelbaren Folgen für die Grundsteuerlast. Nach Auffassung von Haus & Grund und BdSt ist die Grundsteuer damit in vielen Fällen nicht mehr hinreichend am
konkreten Objekt orientiert. „Wenn der Staat bei der Grundsteuer mit fiktiven Mieten und pauschalen Bodenrichtwerten arbeitet, wird es für Bürgerinnen und Bürger schnell zum Lotteriespiel, wer wie
stark belastet wird – das ist weder transparent noch gerecht“, kommentiert BdSt-Präsident Reiner Holznagel.
Mit der Verfassungsbeschwerde wollen die Verbände Rechtssicherheit schaffen und eine Grundsteuer erreichen, die einfach, nachvollziehbar und gleichheitsgerecht ist. Hintergrund ist, dass der
Bundesfinanzhof das Bundesmodell zwar bestätigt hat, die Verbände jedoch weiterhin erheblichen verfassungsrechtlichen Klärungsbedarf sehen und daher das Bundesverfassungsgericht anrufen.
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Haus & Grund begrüßt Abschaffung des Heizungsgesetzes (Di, 24 Feb 2026)
Haus & Grund begrüßt Abschaffung des Heizungsgesetzes
Chance für praxistauglichen Klimaschutz im Gebäudebestand
Haus & Grund Deutschland begrüßt die angekündigte Abschaffung des Heizungsgesetzes. Der Eigentümerverband sieht darin die Möglichkeit, Klimaschutz im Gebäudesektor neu aufzustellen: verlässlich,
sozial ausgewogen und technisch sowie wirtschaftlich realistisch.
„Die Abschaffung ist kein Rückschritt beim Klimaschutz – im Gegenteil“, sagt Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke. „Wenn ideologisch aufgeladene Vorgaben durch klare, erreichbare Ziele und
verlässliche Rahmenbedingungen ersetzt werden, kann das dem Klimaschutz im Gebäudebestand einen neuen Schub geben. “ Entscheidend sei, dass Eigentümerinnen und Eigentümer wieder planen können und mit
deutlich weniger Bürokratie konfrontiert werden. Er begrüßt ausdrücklich die Pflicht für Energieversorger, künftig für einen steigenden Grünanteil in Gas und Öl sorgen zu müssen. Es sei eine der
Absurditäten des Heizungsgesetzes, diese Pflicht den Hauseigentümern zu übertragen.
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Energieanbieter in der Pflicht: Neuer Ansatz für Heizungsmodernisierung (Di, 17 Feb 2026)
Entlastung von Verbrauchern
Energieanbieter in der Pflicht: Neuer Ansatz für Heizungsmodernisierung
In der Debatte um ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) fordert eine Verbände-Allianz jetzt eine komplett neue Systematik: Anstatt die Verbraucher für den verstärkten Einsatz klimaschonender
flüssiger und gasförmiger Energieträger verantwortlich zu machen, sollen künftig Hersteller und Lieferanten in die Pflicht genommen werden.
Der Absatz von Heizungen ist in Deutschland auf den niedrigsten Stand seit 15 Jahren gefallen. Der Grund: Das aktuelle Gebäudeenergiegesetz (GEG), auch als „Heizungsgesetz“ bekannt, ist keineswegs
modernisierungsfördernd. Denn seine individuelle Verpflichtung zum Einsatz von 65 Prozent Erneuerbarer Energie führt bei Menschen, die ihre Heizung erneuern, in vielen Fällen zu höheren Energiekosten
als vor der Modernisierung. Die klimapolitischen Ziele im Gebäudesektor können so nicht erreicht werden. Das will eine Verbände-Allianz aus den Bereichen Energieversorger und Immobilienwirtschaft
jetzt ändern: Statt die Verbraucher zu verpflichten, nach einer Heizungsmodernisierung sofort hohe Anteile erneuerbarer Energien zu nutzen, sollten Energieproduzenten bzw. -lieferanten zunehmend
klimaschonende gasförmige oder flüssige Energieträger in den Markt bringen. Die Erneuerbaren-Quote sollte anfangs moderat sein und dann jährlich steigen, so dass die Klimaziele für Gebäude gemeistert
werden können.
Modernisierungen werden attraktiver – Bürokratie wird reduziert
„Mit einer Erneuerbaren-Quote für gasförmige und flüssige Energieträger verpflichten wir die Inverkehrbringer und ermöglichen so einen echten Paradigmenwechsel in der Wärmegesetzgebung. Verlässlicher
Klimaschutz wird über eine verbindliche Quote grüner Moleküle im Wärmemarkt organisiert – nicht über komplexe, kleinteilige Einzelvorgaben für Heizungsmodernisierer“, erläutert Dr. Andreas Stücke,
Hauptgeschäftsführer beim Deutschen Verband Flüssiggas. Aus Sicht von Dr. Kai Warnecke, Präsident von Haus & Grund Deutschland, werden Investitionen in die energetische Modernisierung zumindest
der Gebäude, bei denen die Umstellung auf eine klimaneutrale Wärmeversorgung nicht möglich ist, so deutlich attraktiver: „Wer weniger Energie verbraucht, spart auch Geld.“
Der Ansatz würde bei Umsetzung die bisherige bürokratische Komplexität des GEG reduzieren und die Planungssicherheit beim Klimaschutz dagegen erhöhen, so Prof. Christian Küchen, Hauptgeschäftsführer
beim en2x – Wirtschaftsverband Fuels und Energie. „Erneuerbare Energien kämen unabhängig vom Fortschritt der Heizungsmodernisierung in den Markt. Die Klimaschutzwirkung würde in der Gesamtbilanz den
bereits geltenden Vorgaben des GEG entsprechen. Wir reduzieren also nicht den Klimaschutz, sondern machen Heizungssanierungen attraktiver.“ Zu der Allianz zählen außerdem die Verbände UNITI und
MEW.
Der Vorschlag betrifft insbesondere Gebäude, bei denen die Modernisierung einer Gas- oder Ölheizung ansteht. In vielen Fällen ist es aus finanziellen oder technischen Gründen nicht möglich, die
Versorgung komplett auf eine Wärmepumpe oder Fernwärme umzustellen. Deutschlandweit gibt es allein rund 5,5 Millionen Gebäude mit Öl- oder Flüssiggasheizung. Weitere 13 Millionen Heizungen sind ans
Gasnetz angeschlossen. Nach Einschätzung der Branche besteht erhebliches Potenzial, das Angebot an klimaschonenden Gas- und Heizölvarianten gegenüber dem heutigen Niveau auszuweiten.
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Ökonomisch ist die Mietpreisbremse gescheitert (Di, 17 Feb 2026)
Ökonomisch ist die Mietpreisbremse gescheitert
Vermieten wird zum wirtschaftlichen Risiko
„Ein einfacher Blick auf den Wohnungsmarkt zeigt es deutlich: Die Mietpreisbremse ist gescheitert – unabhängig davon, wie sie juristisch bewertet wird.“ So kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai
Warnecke die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Az. BvR 183/25). Er prognostiziert, dass sich bei Fortsetzung der Regulierungspolitik die Verhältnisse dramatisch verschärfen werden.
„Eine wirtschaftlich einigermaßen tragfähige Vermietung ist für Privatpersonen unter den aktuellen Bedingungen kaum noch möglich. Die Mietenpolitik der vergangenen elf Jahre stößt all jenen vor den
Kopf, die ihr Leben lang gespart haben und Wohnraum zur Verfügung stellen.“
Die Politik der zunehmenden Mietenregulierung ist nach Ansicht des Verbandes nicht nur ein existenzielles Problem für private Vermieter. Sie stellt auch Mieter und Wohnungsuchende vor immer größere
Herausforderungen. „Die, die eine Wohnung haben und behalten wollen, sind fein raus. All diejenigen, die eine neue Wohnung suchen und nicht auf ein dichtes Kontaktnetzwerk in einer Stadt
zurückgreifen können, sind auch Leidtragende dieser Regulierungspolitik“, stellte Warnecke fest. Dem könne nur mit zusätzlichem Wohnraum begegnet werden. Eine Regulierung, die Knappheit verwalte,
ersetze keine Bau- und Investitionsoffensive.
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Haus & Grund kritisiert Mietrechtsentwurf (Mo, 09 Feb 2026)
Haus & Grund kritisiert Mietrechtsentwurf
Mehr Regulierung – weniger Investitionen, weniger Wohnraum
Der nun vorliegende Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums zur Änderung des Mietrechts ist aus Sicht von Haus & Grund Deutschland ein weiterer Angriff auf die Funktionsfähigkeit des
Mietwohnungsmarktes. Verbandspräsident Kai Warnecke erklärt: „Dieser Entwurf ist ein Misstrauensvotum gegen die Millionen vermietender Privatpersonen, die den Großteil der Mietwohnungen
bereitstellen. Wer Verträge immer weiter politisch kleinteilig steuert und Rechte zur Durchsetzung berechtigter Ansprüche schwächt, wird am Ende weniger Investitionen und weniger Angebot
bekommen.“
Haus & Grund Deutschland kritisiert, dass die Ausweitung der Schonfrist auf ordentliche Kündigungen keinen Schutz vor Wohnungslosigkeit bringe, sondern Zahlungsunwilligen helfe und Missbrauch zu
Lasten privater Vermieter erleichtere. Sollten CDU, CSU und SPD daran festhalten, braucht es aus Sicht von Haus & Grund zumindest deutlich schnellere Verfahren (vollständige Befriedigung binnen
drei Monaten), eine klare gesetzliche Definition der vollständigen Befriedigung inklusive Anwalts- und Prozesskosten sowie wirksame Grenzen gegen Wiederholung.
Die geplante starre Deckelung von Indexmieten ignoriert nach Auffassung des Verbandes die Kostenrealität der Vermietung. Indexmieten seien ein in der Praxis bewährtes Instrument zur langfristigen
Wertsicherung und Planbarkeit – für Mieter und Vermieter. Problematisch sei jedoch schon heute die Kopplung an den Verbraucherpreisindex, weil dieser vermieterseitige Kostenentwicklungen – etwa im
Handwerk und Bau – nur unzureichend abbilde. Dadurch sei der Substanzerhalt gefährdet. Ein pauschaler Deckel verschärfe dieses Problem, weil er Investitionen in Instandsetzung und Modernisierung
zusätzlich ausbremse.
Das Justizministerium will zudem beim möblierten Wohnen neue Zuschlagsregeln einziehen. Dabei gilt die Mietpreisbremse bereits auch für möblierten Wohnraum. Ein individueller Zuschlag würde vor allem
für vermietende Privatpersonen massiven bürokratischen Aufwand bedeuten. Der Verbandspräsident warnt vor absehbaren Nebenwirkungen: „Wenn Möblierung nur noch unter umfangreichen Nachweispflichten
möglich ist, drohen Marktverschiebungen – etwa der Verkauf von Möbeln oder die Vermietung ohne Teilmöblierung, wie zum Beispiel Küchen. Das hilft weder Mietern noch dem Wohnungsangebot, sondern
verknappt flexible Wohnformen zusätzlich.“
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