Haus & Grund fordert Neustart bei Heizwende-Gesetz (Fri, 19 May 2023)
Haus & Grund fordert Neustart bei Heizwende-Gesetz
Neue Lösung muss sich an der Praxis ausrichten
Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland sprach sich heute für einen Neustart bei den gesetzlichen Regelungen der Heizwende aus. „Die Regelungen müssen sich endlich an der Praxis
orientieren, sie müssen für alle Eigentümer und Mieter bezahlbar sein und dürfen nicht weiter für Unsicherheit und zahlreichen Fragen bei den Eigentümern führen“, forderte Verbandspräsident Kai
Warnecke.
Für einen sauberen Gesetzgebungsprozess brauche es vor allem mehr Zeit. So habe das Ministerium zwar eine dreistellige Zahl an Expertengutachten eingesammelt, aber in der Eile wohl kaum hinreichend
durcharbeiten und berücksichtigen können. „Bei einem Gesetz, das in das Leben jedes einzelnen Bürgers eingreift, ist schlicht mehr Sorgfalt notwendig“, betonte Warnecke. Genauso müsse ein Schritt
nach dem anderen gegangen werden. Dazu gehöre zunächst eine kommunale Wärmeplanung, dann für jeden Eigentümer ein individueller Sanierungsfahrplan und anschließend könne überhaupt erst über eine neue
Heizung entschieden werden.
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Im Zeichen der Heizwende: 137. Haus & Grund-Verbandstag in Berlin (Thu, 11 May 2023)
Im Zeichen der Heizwende: 137. Haus & Grund-Verbandstag in Berlin
Bundesjustizminister Buschmann zu Gast
„Die von Minister Habeck geplante Heizwende und die europäischen Mindestenergiestandards für Gebäude werden die private Altersvorsorge von Millionen Hauseigentümern zerstören.“ Das sagte Haus &
Grund-Präsident Kai Warnecke heute bei der Eröffnung des diesjährigen Verbandstages in Berlin. Er dankte dem anwesenden Bundesjustizminister für seine Ankündigung, die Pläne stoppen zu wollen.
Buschmann hatte diese als Kostenhammer und schwer zu rechtfertigenden Eingriff in die Eigentumsrechte bezeichnet.
Die Frage, ob der Klimaschutz das Wohnen unbezahlbar mache, diskutierte der Verband mit Parlamentarischen Staatssekretär aus dem Bundesbauministerium, Sören Bartol (SPD), sowie den Abgeordneten Julia
Klöckner (CDU), Christina-Johanne Schröder (Bündnis 90/Die Grünen) sowie Lukas Köhler (FDP). Warnecke betonte dabei, dass das Ob der Energiewende nicht in Zweifel gezogen werden dürfe, aber das Wie
neu debattiert werden müsse. Die aktuellen Pläne seien nicht zu finanzieren und gänzlich praxisfern. Die Bundesregierung müsse erst die Grundlagen wie eine kommunale Wärmeplanung und individuelle
Sanierungsfahrpläne auf den Weg bringen, bevor die Eigentümer handeln könnten.
In einem weiteren Forum diskutierte Haus & Grund-Vizepräsident Alexander Blazek mit den Bundestagabgeordneten Hanna Steinmüller (Bündnis 90/Die Grünen), Zanda Martens (SPD), Thorsten Lieb (FDP)
und Jan-Marco Luczak (CDU) den mietrechtlichen Kurs der Ampel-Koalition. Blazek betonte, dass sämtliche bereits beschlossenen Änderungen wie die CO2-Kostenteilung als auch geplante Vorhaben wie
Verschärfungen bei der Kappungsgrenze und die Einführung einer Teilwarmmiete die privaten Kleinvermieter weiter aus dem Markt drängen würden. Wer eine Entspannung auf dem Mietwohnungsmarkt anstrebe,
müsse jedoch gerade die Privaten ermuntern, Wohnraum anzubieten.
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Haus & Grund Wohnklima-Index: Deutlicher Rückgang im April (Fri, 05 May 2023)
Haus & Grund Wohnklima-Index: Deutlicher Rückgang im April
Mieter und Vermieter sehr besorgt wegen Heizungsverbots
„Das von Wirtschaftsminister Habeck geplante kurzfristige Verbot neuer Gas- und Ölheizungen bereitet privaten Vermietern und Mietern große Sorgen.“ So kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai
Warnecke heute die aktuelle Entwicklung des Haus & Grund Wohnklima-Index. Nach einer leicht positiven Entwicklung zum Jahresbeginn zeichne sich aktuell eine deutliche Trendwende ab. Sowohl
Vermieter als auch Mieter schätzen die Lage am Wohnungsmarkt negativer ein.
Der Wohnklima-Index ist mit -0,7 Prozentpunkten zum Vormonat und -1,9 Prozentpunkten zum Vorjahresmonat deutlich gefallen. „Alle Teilindizes entwickeln sich negativ. Durch die Heizkostenbelastung
schätzen Mieter die Lage am Wohnungsmarkt schlechter ein“, erläuterte Warnecke. Hierbei spielten neben den hohen Energiekosten vor allem die hastig und mangelhaft eingeleitete Heizwende eine
wesentliche Rolle.
Details zum Wohnklima-Index: https://www.hausundgrund.de/der-wohnklimaindex
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Heizwende mit der Brechstange (Wed, 19 Apr 2023)
Bundesregierung lässt die Menschen im Stich
„Die Bundesregierung will die Energiewende mit der Brechstange durchsetzen und lässt die Bürgerinnen und Bürger dabei verunsichert und überfordert zurück.“ So kommentierte Haus & Grund-Präsident
Kai Warnecke den heutigen Beschluss des Bundeskabinetts zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Den Einbau neuer Gas- und Ölheizungen ab dem kommenden Jahr zu verbieten, ohne dass hinreichend
bezahlbare technische Alternativen vorhanden seien, könne kein Weg für eine erfolgreiche Energiewende sein.
„Der Staat ist für eine sichere und bezahlbare Energieversorgung aller Bürgerinnen und Bürger verantwortlich. Wenn der Staat eine andere Energieversorgung durchsetzen will, muss er dies vernünftig
organisieren. Er darf die Brocken dieser Mammutaufgabe nicht einfach den Bürgern vor die Füße werfen. Aber genau das macht die Ampel-Koalition. Und von der versprochenen Förderung ist im
Gesetzentwurf nichts zu lesen“, betonte Warnecke. Er forderte daher die Koalitionsfraktionen auf, im folgenden parlamentarischen Verfahren umfangreiche Änderungen an dem Gesetz vorzunehmen. Der
aktuelle Gesetzentwurf lasse die Bürger im Stich.
Haus & Grund fordert, dass in dem Gesetz neben den Klimazielen, auch die technische Machbarkeit, die Produktverfügbarkeit sowie wirtschaftliche und soziale Aspekte berücksichtigt werden müssen.
Eine dauerhafte, sichere und mit einfachen Bedingungen versehene Förderkulisse sei zudem Voraussetzung für die Umsetzung der GEG-Novelle und müsse gesetzlich verankert werden. Zudem dürften neue
Anforderungen im Gebäudeenergiegesetz an Einbau und Umrüstung von Heizungsanlagen nur in Kommunen gelten, in denen eine kommunale Wärme- und Energieplanung vorliege und umgesetzt werde, sodass eine
hinreichende Sicherheit für die Investitionsentscheidungen der Eigentümer bestehe.
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Musterklagen zur Grundsteuer kommen (Tue, 18 Apr 2023)
Musterklagen zur Grundsteuer kommen
Das Bundesmodell ist verfassungswidrig!
Prof. Dr. Gregor Kirchhof präsentiert Gutachten für Bund der Steuerzahler und Haus & Grund / Verbände konkretisieren ihre gemeinsamen Musterprozesse
Das Grundsteuergesetz des Bundes ist verfassungswidrig! Zu diesem Ergebnis kommt das Rechtsgutachten von Prof. Dr. Gregor Kirchhof, das der Verfassungsrechtler im Auftrag des Bundes der Steuerzahler
Deutschland sowie Haus & Grund Deutschland angefertigt hat. Das 73-seitige Papier des Jura-Professors von der Universität Augsburg dient nun als Grundlage für die anvisierten Musterklagen der
beiden Verbände gegen das Bundesmodell, das in elf Ländern gilt. Bei der Vorstellung des Gutachtens in Berlin verwiesen BdSt-Präsident Reiner Holznagel und Haus & Grund-Präsident Dr. Kai H.
Warnecke auf derzeit sechs geplante Musterprozesse in Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen und zwei in Nordrhein-Westfalen. „Es ist offensichtlich, dass die neue Grundsteuer so
nicht funktioniert und am Ende zu deutlichen Mehrbelastungen führt“, begründet Holznagel das juristische Engagement. Dr. Warnecke fasst zusammen: „Zu kompliziert, intransparent und ungerecht!“
Die Dringlichkeit liegt auf der Hand: Laut Gutachten bestehen bereits Probleme, wie der Bund seine Gesetzgebungskompetenz genutzt hat! Der Bund ging von Kompetenzschranken aus, die nach der
Verfassungsreform im Herbst 2019 gar nicht mehr bestanden. Daher hätte er nicht so stark an seinem alten Grundsteuergesetz festhalten dürfen. „Ein erheblicher kompetenzrechtlicher
Konstruktionsfehler“, betont Prof. Dr. Kirchhof. Im Klartext: Das neue Grundsteuergesetz des Bundes ist nicht neu genug!
5 entscheidende Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit:
Auszüge aus dem Gutachten zum Bundesmodell
1. Bewertung orientiert sich zu sehr an der Einkommensteuer
Fakt: Beim Bundesmodell orientiert sich die Grundsteuer an dem Wert von Grund und Boden. Damit greift das Bundesmodell strukturell in den Bereich der Vermögen- und Einkommensteuer ein.
Kritik: Der Bund schafft kein eigenes Bewertungssystem für die Grundsteuer, obwohl das Bundesverfassungsgericht ein solches System ausdrücklich verlangt hat. Und: Wenn der Bund die Bemessung der
Grundsteuer an den Verkehrswerten und damit an möglichen Verkaufserlösen ausrichtet, rückt er die Steuerbemessung in die Nähe der Einkommensteuer, obwohl sich die Einkommen- und die Grundsteuer – von
der Verfassung her – unterscheiden müssen.
2. Bodenrichtwerte sind nicht vergleichbar
Fakt: Die Bodenrichtwerte sind wenig vergleichbar. Beispiel Berlin: Die begehrte Wohnlage Wannsee hatte zum 1. Januar 2022 einen Bodenrichtwert von 1.500. In der weniger attraktiven Lage Neukölln ist
der Wert gut doppelt so hoch: 3.200!
Kritik: Die Bodenrichtwerte weisen „systematische Bewertungslücken“ auf. Die strikte Anwendung der Bodenrichtwerte stellt einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz nach Artikel 3 des Grundgesetzes
dar.
3. Pauschalierungen verstoßen gegen das Grundgesetz
Fakt: Das Bundesmodell greift auf sehr viele Parameter zurück: Im Rahmen der pauschalen Nettokaltmieten müssen die Gebäude-Art, Wohnflächen, Baujahr, Mietniveau-Stufen (und Abschläge hiervon),
Bewirtschaftungskosten, Liegenschaftszinssatz, Restnutzungsdauer und der abgezinste Bodenwert berücksichtigt werden.
Kritik: Der Bund hat eine äußerst komplexe Bewertung entwickelt, die im Massen-Verfahren nur schwer anwendbar ist. Manchmal sind die Parameter kompliziert zu ermitteln (Brutto-Grundfläche), andere
genutzte Kriterien sind realitätsfern und deshalb gleichheitswidrig (pauschale Nettokaltmieten, Bodenwert). Fazit: Das Recht ist nun deshalb so kompliziert, weil der Bund Kompetenzschranken
eingehalten hat, die nach der Verfassungsreform im Jahr 2019 nicht mehr bestanden. Somit belastet das Bundesrecht die vielen Grundsteuerpflichtigen – ohne Grund – mit zu aufwendigen
Mitwirkungspflichten. Damit werden die Grundrechte verletzt!
4. Individuelle Umstände werden nicht berücksichtigt
Fakt: Baulasten, Denkmalschutz-Auflagen, Immissionen, Baumängel oder ein besonders guter Erhaltungszustand: Solche „individuellen öffentlich-rechtlichen Merkmale“ sowie „individuellen
privatrechtlichen Vereinbarungen und Belastungen“ werden bei der Bewertung der Grundstücke nicht berücksichtigt. Damit werden maßgebliche Parameter gleichheitswidrig außer Acht gelassen.
Kritik: Der grundlegende Fehler des Bundesmodells liegt darin, den Grund der Belastung nicht erkennbar zu regeln und zu versuchen, den Wert von Grund und Boden grob zu ermitteln. Doch Immobilienwerte
müssen entweder anhand zahlreicher Kriterien genau bewertet oder in einfachen, gleichheitsgerechten Pauschalierungen steuerlich bemessen werden. Das Bundesgesetz wählt aber einen verfassungswidrigen
Mittelweg.
5. Steuerlast steht noch gar nicht fest
Fakt: Wie sehr die Grundstückseigentümer tatsächlich belastet werden, steht erst dann fest, wenn die Gemeinden über die Hebesätze entschieden haben. Dann werden die meisten Grundlagen-Bescheide aber
schon bestandskräftig sein.
Kritik: Es droht eine Rechtsschutzlücke! Dennoch ist schon jetzt klar: Die Bewertung nach dem Bundesmodell verursacht strukturell eine mehr als doppelt so hohe finanzielle Belastung der Betroffenen
im Vergleich zu den einfacheren Modellen in Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen.
Dem Appell des Gutachtens schließen sich der Bund der Steuerzahler Deutschland sowie Haus & Grund Deutschland an:
Insgesamt geht das Grundsteuergesetz des Bundes in zehn Schritten einen steuerlichen Sonderweg, der das Grundgesetz verletzt. Die elf Bundesländer, die das verfassungswidrige Bundesgesetz anwenden,
müssen jetzt die Zeit bis zum Jahr 2025, in dem die neue Grundsteuer zum ersten Mal erhoben wird, nutzen: Es braucht verfassungskonforme Grundsteuergesetze, um eine Fülle an verfassungswidrigen
Steuereingriffen zu verhindern und die Finanzen der Gemeinden, die die Grundsteuereinnahmen erhalten, zu sichern!
Die Länder sollten sich für ein Grundsteuersystem der Ländern Bayern, Hamburg, Hessen oder Niedersachsen entscheiden. Die notwendigen Daten sind vorhanden, der Vollzug ist weitgehend
vorbereitet.
Das zu komplizierte und intransparente Bundesgesetz würde durch klare und einfach anzuwendende Landesgesetze ersetzt. Alle Betroffenen würden deutlich entlastet – die Finanzverwaltung, die Gerichte,
die Steuerberater und die Steuerzahler.
Das verfassungsrechtliche Kurzgutachten „Verletzt das Grundsteuergesetz des Bundes das Grundgesetz?“ von Prof. Dr. Gregor Kirchhof können Medienschaffende unter presse@hausundgrund.de kostenfrei
anfordern.
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