Neues Heizungsgesetz: Staat schröpft private Vermieter immer härter (Thu, 30 Apr 2026)
Neues Heizungsgesetz: Staat schröpft private Vermieter immer härter
Haus & Grund warnt vor dramatischen Folgen für den Gebäudebestand
Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland warnt nach Bekanntwerden der geplanten Kostenregelungen im neuen Gebäudemodernisierungsgesetz vor einer massiven Belastung privater Kleinvermieter
und einer weiteren Gefährdung der Zukunftsfähigkeit des deutschen Gebäudebestands.
Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke: „Die sogenannte Kostenbremse ist eine große Mogelpackung der Bundesregierung. Sie gaukelt den Mietern vor, sie schütze vor höheren Wohnkosten. In Wirklichkeit
wälzt sie die Kosten einer seit Jahren verfehlten Energiepolitik auf die privaten Kleinvermieter ab. Was der Staat verursacht hat, sollen jetzt diejenigen bezahlen, die ohnehin schon die Hauptlast
des deutschen Mietwohnungsmarkts tragen.“
Zwei Drittel aller Mietwohnungen in Deutschland werden von Privatpersonen angeboten. Mehr als die Hälfte dieser Vermieter bietet nur eine einzige Wohnung an – häufig, um privat für das Alter
vorzusorgen. Für viele von ihnen sind die Grenzen des Leistbaren schon seit langer Zeit überschritten.
„Die neuen Regelungen werden Folgen weit über die Kostenaufteilung hinaus haben. Durch die steigende Kostenlast wird kaum ein Eigentümer noch fähig sein, in die Zukunftsfähigkeit seiner Immobilie zu
investieren. Damit droht eine schleichende Verschlechterung des Gebäudebestands in Deutschland – und das kann nicht im Sinne der Mieter sein“, so Warnecke abschließend.
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Bundesregierung stigmatisiert private Vermieter (Mi, 29 Apr 2026)
Bundesregierung stigmatisiert private Vermieter
Haus & Grund warnt vor schrumpfender Altersvorsorge und mangelhaftem Wohnungsangebot
Haus & Grund Deutschland sieht in dem heute vom Bundeskabinett beschlossenen Mietrechtspaket einen enteignenden Eingriff in die private Altersvorsorge in Deutschland. Statt die Bürgerinnen und
Bürger zu Investitionen in Mietwohnungen zu ermutigen, setzt die Bundesregierung erneut auf gesetzliche Eingriffe, mehr Pflichten und wirtschaftliche Enteignung. Haus & Grund-Präsident Kai
Warnecke erklärt: „Die Bundesregierung stigmatisiert private Vermieter. Dabei sind die Privaten diejenigen, die bezahlbaren Wohnraum anbieten. Wer anderen Wohnraum zur Verfügung stellt, braucht
Rechtssicherheit. Dieses Gesetz bewirkt das Gegenteil: Es macht Vermietung unattraktiver.“
Besonders problematisch ist aus Sicht von Haus & Grund die geplante Änderung bei Kündigungen wegen Mietrückständen. Wenn auch eine rechtmäßige ordentliche Kündigung unwirksam wird, wenn Vermieter
Mietausfälle, Verzögerungen und Kosten noch länger tragen müssen, obwohl die Mieter ihre vertraglichen Pflichten verletzen, dann zerstört die Bundesregierung nicht nur das Mietrecht, sondern auch das
Vertrauen in den Rechtsstaat. Warnecke: „Wer in Not gerät, braucht schnelle staatliche Hilfe. Aber es kann nicht Aufgabe privater Vermieter sein, dauerhaft Zahlungsausfälle, Prozesskosten und
Wiederholungsrisiken zu finanzieren.“
Auch die vorgesehenen Einschränkungen bei Indexmieten lehnt der Verband ab. Indexmieten ermöglichen transparente und nachvollziehbare Anpassungen in langfristigen Mietverhältnissen. Eine zusätzliche
politische Begrenzung greift in dieses System ein, ohne die tatsächlichen Kosten der Eigentümer zu berücksichtigen. Gerade Aufwendungen für Handwerkerleistungen, Baumaterialien, Instandhaltung,
energetische Anforderungen und Finanzierung entwickeln sich nicht im Gleichklang mit gesetzlich gedeckelten Mieten. „Die Politik kann Kostensteigerungen nicht wegregulieren“, betont Warnecke. „Wenn
Einnahmen begrenzt werden, während Ausgaben steigen, enteignet die Bundesregierung faktisch private Eigentümer. Am Ende bleibt kein Geld für Instandsetzung und Klimaschutz im Gebäudebestand.“
Weitere Kritik richtet Haus & Grund gegen die geplanten Vorgaben für möblierten Wohnraum. Schon heute unterliegen möblierte Wohnungen der Mietpreisbremse. Zusätzliche Berechnungs- und
Nachweispflichten würden vor allem private Kleinvermieter treffen, die keine Rechtsabteilungen und Verwaltungseinheiten im Hintergrund haben. Haus & Grund fordert die Koalitionsfraktionen auf,
den Entwurf im parlamentarischen Verfahren grundlegend zu überarbeiten.
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Bauministerin plant Eingriffe in Wohnungsschutz und Eigentum (Do, 23 Apr 2026)
Bauministerin plant Eingriffe in Wohnungsschutz und Eigentum
Haus & Grund warnt vor neuen Betretungsrechten und vor einer Ausweitung des kommunalen Vorkaufsrechts
Haus & Grund Deutschland hat Bundesbauministerin Verena Hubertz heute aufgefordert, die im Rahmen der Novelle des Baugesetzbuchs vorgesehenen Regelungen zu Betretungsrechten und zum erweiterten
kommunalen Vorkaufsrecht nicht einzuführen. Der Eigentümerverband sieht darin erhebliche Eingriffe in den Schutz der Wohnung und in die Eigentumsfreiheit.
Besonders kritisch bewertet Haus & Grund Deutschland das geplante Betretungsrecht, das ausdrücklich auch Wohnungen erfassen soll. „Der Schutz der Wohnung ist keine verwaltungspraktische Größe,
sondern eine der zentralen Grenzen staatlicher Macht“, sagte Verbandspräsident Kai Warnecke. Der Staat müsse handlungsfähig bleiben, dürfe sich aber keinen Zugriff auf den sensibelsten Bereich
privater Lebensführung verschaffen.
Auch die erweiterten kommunalen Vorkaufsrechte lehnt Haus & Grund Deutschland ab. Aus Sicht des Verbandes droht das Städtebaurecht damit an Bewertungen über Personen und Gruppen geknüpft zu
werden, statt an objektive städtebauliche Kriterien. „Die Bekämpfung von Kriminalität und Extremismus ist eine staatliche Aufgabe. Sie gehört jedoch in das Sicherheits- und Ordnungsrecht – nicht in
das Baugesetzbuch“, betonte Warnecke.
Hintergrund: Nach dem Referentenentwurf des Bundesbauministeriums zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts sollen Gemeinden und Behörden unter bestimmten Voraussetzungen weitergehende
Betretungsrechte erhalten. Diese Rechte können auch Wohnungen umfassen. Sie sollen etwa dazu dienen, Missstände in Gebäuden festzustellen. Außerdem sollen damit Hinweise auf verwahrloste
beziehungsweise problematische Immobilien geprüft werden. Zusätzlich ist ein neuer Vorkaufsrechtstatbestand vorgesehen. Mit ihm könnten Kommunen Grundstücke künftig leichter erwerben. Das soll
gelten, wenn von Eigentümern, Nutzern oder ihrem Umfeld negative Auswirkungen auf ein Quartier befürchtet werden. Gemeint sind dabei etwa auch Fälle mit Blick auf die politische Gesinnung oder die
Zugehörigkeit zu bestimmten Gruppen.
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Abschaffung des Heizungsgesetzes muss jetzt kommen (Fr, 17 Apr 2026)
Abschaffung des Heizungsgesetzes muss jetzt kommen
Haus & Grund warnt vor zunehmender Verunsicherung der Verbraucher
Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland forderte die Bundesregierung auf, endlich das alte Heizungsgesetz abzuschaffen und das Gebäudemodernisierungsgesetz auf den Weg zu bringen. „Wenn
die Regierung jetzt nicht zügig handelt, beginnen am 1. Juli erste Fristen des alten Heizungsgesetzes zu wirken. Dann könnte die 65-Prozent-Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien für viele zur
Kostenfalle werden“, erläuterte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke die Dringlichkeit.
Die Haus- und Wohnungseigentümer bräuchten jetzt Klarheit. Es sei nicht die Zeit, aus parteitaktischen Gründen solch zentrale Gesetzesvorhaben, die Millionen von Bürgern betreffen, auf die lange Bank
zu schieben. Warnecke: „Ich fordere insbesondere den Bundesfinanzminister auf, sich an den Koalitionsvertrag zu halten und den Weg für das Gebäudemodernisierungsgesetz freizumachen.“
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Wohnungs- und Immobilienwirtschaft findet im TKG-Referentenentwurf mehr Bremsklötze als Anreize beim Glasfaserausbau (Mi, 01 Apr 2026)
Wohnungs- und Immobilienwirtschaft findet im TKG-Referentenentwurf mehr Bremsklötze als Anreize beim Glasfaserausbau
GdW, BFW und Haus & Grund: Vollausbaurecht und Mitnutzungsregeln beeinträchtigen Wettbewerb und Ausbaugeschwindigkeit.
Berlin – Die Verbände GdW, BFW und Haus & Grund sehen im Referentenentwurf zum Telekommunikationsgesetz (TKG) erhebliche Risiken für den schnellen Glasfaserausbau in Deutschland. Statt Tempo,
Planungssicherheit und Kooperation zu stärken, drohen neue bürokratische Hürden, Eingriffe in Eigentumsrechte und massive Wettbewerbsverzerrungen zulasten mittelständischer Netzbetreiber und der
Wohnungswirtschaft.
Immobilieneigentümer und Wohnungsunternehmen treiben den flächendeckenden Glasfaserausbau bereits ohne Regulierung erfolgreich voran, sowohl durch Vereinbarungen mit Dritten als auch durch eigene
Investitionen. Im Neubau ist Glasfaser bis in die Wohnung (FTTH) längst Standard.
Vollausbaurecht: Gut gemeint, schlecht gemacht
Die Verbände unterstützen das Ziel eines flächendeckenden Glasfaserausbaus ausdrücklich. Doch das im Entwurf vorgesehene Vollausbaurecht sei ein Bremsklotz, kein Beschleuniger.
Gebäudeeigentümer müssten innerhalb kürzester Zeit komplexe Ausbauvorgaben bewerten, Alternativen prüfen und langfristige Investitionsplanungen über den Haufen werfen. Das ist realitätsfern und läuft
dem Bedarf an kooperativen Lösungen zuwider. Glasfaser entsteht nicht per Dekret. Sie entsteht dort schnell, wo Eigentümer und Netzbetreiber partnerschaftlich planen. Mit Zwang wird der Ausbau nicht
beschleunigt, sondern blockiert.
Gefahr für Wettbewerb und Versorgung außerhalb der Hotspots
Die Wohnungs- und Immobilienverbände warnen: Ein gesetzliches Vollausbaurecht würde vor allem marktmächtigen Netzbetreibern nutzen und mittelständische Anbieter verdrängen. Die Folge wäre eine
weitere Konzentration, insbesondere in attraktiven Stadtlagen.
Dort, wo der flächendeckende Ausbau besonders notwendig ist, wie in weniger rentablen Beständen und Regionen, würden Anbieter sich zurückziehen. Ein Dominoeffekt, der am Ende genau die Menschen
trifft, die heute schon schlechte digitale Versorgung haben.
Neue Zugangsrechte: Risiko für Investitionen statt Anreiz
Auch die vorgesehenen neuen Zugangsrechte zu Gebäudenetzen bergen Risiken:
Wer als Eigentümer oder Wohnungsunternehmen bereits in Glasfaser investiert hat oder Investitionen tätigen will, verliert unter Umständen den Schutz seiner Investition und seiner unternehmerischen
Entscheidungsfreiheit. Das schwächt die Investitionsbereitschaft und damit zentrale Treiber der Digitalisierung im Wohnungsbestand.
Die Verbesserungen beim Glasfaserbereitstellungsentgelt werden überwiegend begrüßt, verbleibende bürokratische Hürden sind jedoch noch abzubauen.
GdW-Präsident Axel Gedaschko: „Unsere Wohnungsunternehmen sind zentrale Partner beim Glasfaserausbau – sowohl im Neubau als auch in der Nachrüstung von Beständen. Doch statt Ausbauten zu erleichtern,
droht der vorgeschlagene Entwurf, Investitionen zu hemmen und die erfolgreiche Zusammenarbeit von Wohnungswirtschaft und Netzbetreibern zu unterlaufen. Wir brauchen keine Überregulierung und Zwang,
sondern verstärkte Anreize für Kooperationen und faire, diskriminierungsfreie Wettbewerbsregeln für mittelständische Netzbetreiber und Wohnungsunternehmen.“
BFW-Präsident Dirk Salewski: „Die mittelständischen Immobilien- und Wohnungsunternehmen treiben den Glasfaserausbau aktiv voran. Aber regulativer Zwang bedroht Investitionen, behindert Kooperationen
und ist ein Eingriff in Eigentumsrechte. Ein solches System kann nicht funktionieren. Es gefährdet die Investitionsbereitschaft und die partnerschaftlichen Kooperationen, die den Glasfaserausbau
bislang getragen haben.“
Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke: „Der Glasfaserausbau ist ein zentrales Infrastrukturprojekt, das wir ausdrücklich unterstützen. Aber er darf nicht zulasten von Eigentumsrechten und fairen
Wettbewerbsbedingungen erfolgen. Eine Ausweitung der Duldungspflichten würde Rechtsunsicherheit und Konflikte schaffen, statt den Ausbau zu beschleunigen. Was wir brauchen, sind verlässliche,
partnerschaftliche Rahmenbedingungen, die Investitionen fördern und Kooperationen stärken. Nur so können wir gemeinsam die digitale Zukunft erfolgreich gestalten.“
Die gemeinsame Stellungnahme der Verbände zum Download
Über den GdW:
Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen vertritt als größter deutscher Branchendachverband bundesweit und auf europäischer Ebene rund 3.000 kommunale, genossenschaftliche,
kirchliche, privatwirtschaftliche, landes- und bundeseigene Wohnungsunternehmen. Sie bewirtschaften rd. 6 Mio. Wohnungen, in denen über 13 Mio. Menschen wohnen. Der GdW repräsentiert damit
Wohnungsunternehmen, die fast 30 Prozent aller Mietwohnungen in Deutschland bewirtschaften.
Über den BFW:
Dem BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen als Interessenvertreter der mittelständischen Immobilienwirtschaft gehören derzeit rund 1.600 Mitgliedsunternehmen an. Als
Spitzenverband wird der BFW von Landesparlamenten und Bundestag bei branchenrelevanten Gesetzgebungsverfahren angehört. Die Mitgliedsunternehmen stehen für 50 Prozent des Wohnungs- und 30 Prozent des
Gewerbeneubaus. Sie prägen damit entscheidend die derzeitigen und die zukünftigen Lebens- und Arbeitsbedingungen in Deutschland. Mit einem Wohnungsbestand von 3,1 Millionen Wohnungen verwalten sie
einen Anteil von mehr als 14 Prozent des gesamten vermieteten Wohnungsbestandes in der Bundesrepublik. Zudem verwalten die Mitgliedsunternehmen Gewerberäume von ca. 38 Millionen Quadratmetern
Nutzfläche.
Über Haus & Grund:
Haus & Grund ist mit über 945.000 Mitgliedern der Vertreter der privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer in Deutschland. Den Zentralverband mit Sitz in Berlin tragen 22 Landesverbände und
840 Ortsvereine. 2024 wurde Haus & Grund für sein Engagement im Zusammenhang mit dem Heizungsgesetz (Gebäudeenergiegesetz) von der DGVM zum „Verband des Jahres“ ernannt. Die privaten
Immobilieneigentümer verfügen über 79,4 Prozent aller Wohnungen in Deutschland. Sie bieten 63,5 Prozent der Mietwohnungen und knapp 30 Prozent aller Sozialwohnungen an. Sie stehen zudem für 76
Prozent des Neubaus von Mehrfamilienhäusern.
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