Grundsteuer – jetzt geht es weiter! (Tue, 11 Nov 2025)
Bundesfinanzhof verhandelt morgen zwei Musterverfahren
Haus & Grund Deutschland und der Bund der Steuerzahler (BdSt) bekräftigen ihr Engagement und unterstützen gleich mehrere Musterverfahren zur reformierten Grundsteuer. Am morgigen Mittwoch, 12.
November, verhandelt der Bundesfinanzhof (BFH) in München drei Verfahren – davon zwei einschlägige Musterfälle. Die Verfahren haben eine grundsätzliche Bedeutung für die Bewertung von Immobilien nach
dem Bundesmodell im Rahmen der Grundsteuer. Beide Verbände werden die Verhandlungen vor Ort begleiten.
Darum geht es genau
In den von beiden Verbänden unterstützten Musterfällen aus Köln und Berlin geht es um die Bewertung von Eigentumswohnungen als Grundlage für die Grundsteuer. So wurden die betreffenden Wohnungen mit
stark pauschalisierten und intransparenten Werten ohne Berücksichtigung der tatsächlichen Marktverhältnisse vor Ort oder wertbeeinflussender Besonderheiten des einzelnen Grundstücks bewertet.
Im Kölner Fall ist nach Auffassung der beiden Verbände beispielsweise die Zuordnung zu einer bestimmten, deutlich höheren Bodenrichtwertzone trotz schlechterer Wohnlage unverständlich. Im Einzelnen:
In Köln handelt es sich um eine Eigentumswohnung mit 54 Quadratmetern. Hier wurde ein Bodenrichtwert von 2.280 Euro angesetzt. Die Eigentümer besitzen ein weiteres Grundstück in unmittelbarer Nähe
mit besserer örtlicher Lage. Dort wird ein deutlich geringerer Bodenrichtwert in Höhe von 530 Euro angesetzt. Doch diese Lage weist die bessere Infrastruktur auf und ist als Wohngebiet beliebter.
Beim beklagten Grundstück führt der Ansatz des Bodenrichtwertes zudem zu einer Wertsteigerung von 130 Prozent gegenüber der bisherigen Bewertung.
Im Berliner Fall ist die Tabellen-Miete des Gesetzgebers gar nicht erzielbar.
Im Einzelnen: Im Klageverfahren handelt es sich um eine vermietete Eigentumswohnung nahe einer Bahntrasse. Die Wohnung wurde mit einer Kaltmiete von 5,07 Euro pro Quadratmeter vermietet (zum Stichtag
der Bewertung am 1. Januar 2022). Der Grundsteuerbescheid setzt nun eine angepasste monatliche Nettokaltmiete von 9,32 Euro pro Quadratmeter als pauschalierte Miete nach dem neuen Bewertungssystem
an. Dieser Wert ist über 80 Prozent höher als die erzielte Miete – er ist nicht realisierbar und realitätsfern. Dies vor dem Hintergrund, dass das Bürgerliche Gesetzbuch (§ 558 Abs. 1 BGB) bestimmt,
dass der Vermieter die Zustimmung zu einer Mieterhöhung nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen kann. Dies auch nur, wenn die Miete zum Zeitpunkt der beabsichtigten Erhöhung seit 15
Monaten unverändert war. Der Berliner Mietspiegel enthält in seiner Fassung von 2021 als Mittelwert der ortsüblichen Miete lediglich einen Wert von 6,47 Euro pro Quadratmeter. Über diesen Wert hinaus
kann der betroffene Eigentümer nicht gehen. Sollte er dies dennoch versuchen, hätte der Mieter die Möglichkeit, sich gerichtlich dagegen zur Wehr zu setzen.
Die zugrunde gelegten Miet- und Bodenwerte kann der Eigentümer grundsätzlich gar nicht überprüfen oder gar korrigieren lassen, betonen die beiden Verbände. Demnach bleibt ihm nur die Möglichkeit
eines teuren Vollgutachtens – auf eigenes Kostenrisiko. Beide Verbände halten diese Form der Grundsteuerbewertung für verfassungswidrig, da sie mit dem allgemeinen Gleichheitssatz nicht vereinbar
ist. Zudem war der Bund als Gesetzgeber zu einer solch weitreichenden Grundsteuerreform nicht befugt, so die Sicht der Verbände, weil die Grundsteuer eine Angelegenheit der Länder ist.
Fazit: Einer Grundsteuer ohne pauschalierte Werte müsste der Vorzug gegeben werden. Die Länder sollten die Öffnungsklausel nutzen. Der Vorschlag von Haus & Grund und Bund der Steuerzahler: Wir
brauchen eine einfachere und nachvollziehbare Grundsteuer, die sich an den Modellen von Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen orientiert. Zu diesen Ergebnissen kommt auch das
verfassungsrechtliche Gutachten zum Grundsteuer-Bundesmodell des Verfassungsrechtlers Professor Gregor Kirchhof. Auch müssten die Hürden für den Nachweis eines tatsächlich geringeren Wertes deutlich
gesenkt werden.
„Steuern müssen einfach, nachvollziehbar und gerecht sein. Das gilt besonders für die Grundsteuer, die Millionen Bürger betrifft. Die anstehenden BFH-Verhandlungen können den Weg zu mehr
Rechtssicherheit ebnen – für Eigentümer, Mieter und Gemeinden“, erklärt Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke. BdSt-Präsident Reiner Holznagel fasst zusammen: „Die Grundsteuer betrifft alle
Eigentümer und Mieter – direkt über den Steuerbescheid oder mittelbar über die Betriebskosten. Die heute geltenden Bewertungsregeln sind seit Jahren umstritten – sie führen zu Ungleichbehandlungen
und damit zu Rechtsunsicherheit. Mit den Musterverfahren wollen wir klären lassen, wie eine verfassungskonforme Grundsteuer gestaltet werden muss.“
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Bau-Turbo darf kein Risiko-Turbo für Eigentümer werden (Do, 09 Okt 2025)
Verbraucherfeindliche Regelung bei mangelhafter Behördenplanung
Mit der heute verabschiedeten Baugesetzbuch-Novelle will die Bundesregierung den Wohnungsbau beschleunigen – politisch wird sie als Bau-Turbo gefeiert. Haus & Grund Deutschland warnt jedoch vor
einer Schattenseite der Reform: Der neue § 216a BauGB kann sich für private Immobilieneigentümer als verbraucherfeindliche Kostenfalle erweisen.
Der Paragraf regelt, was passiert, wenn ein Bebauungsplan später vom Gericht aufgehoben wird, weil er unzulässige Lärmbelastungen zugelassen hat. Zwar dürfen bereits errichtete Gebäude stehen
bleiben, doch Behörden können nachträglich Lärmschutzmaßnahmen anordnen – und die Kosten auf die Eigentümer abwälzen.
„Der Bau-Turbo darf kein Risiko-Turbo für private Eigentümer werden“, warnt Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke. „§ 216a BauGB ist in seiner jetzigen Form verbraucherfeindlich. Er schützt
Behörden und Planer, aber nicht die Menschen, die ihr Erspartes in Wohneigentum investieren. Wer fehlerhaft plant, muss auch zahlen, nicht die späteren Käufer.“
Gerade in neuen Baugebieten an lärmbelasteten Lagen gehen Kommunen und Projektentwickler bewusst planerische Risiken ein. Wenn diese Pläne später scheitern, bleiben die finanziellen Folgen an den
privaten Eigentümern hängen, die im guten Glauben eine Wohnung oder ein Haus erworben haben.
„Das Vertrauen in Baurecht und Eigentum wird untergraben, wenn private Käufer für Fehler haften sollen, die sie weder verursacht haben noch erkennen konnten“, so Warnecke weiter. „Wohnen in der
Innenstadt und Nutzungsmischung sind politisch gewollt. Die Folgekosten dieser Politik dürfen aber nicht einseitig den Bürgern aufgebürdet werden.“
Haus & Grund fordert deshalb klare gesetzliche Regeln: Nachträgliche Lärmschutzmaßnahmen dürfen nicht zu Lasten privater Eigentümer gehen. Die Kosten müssen von der planenden Gemeinde oder dem
Projektentwickler getragen werden. Zudem müsse beim Verkauf solcher Objekte transparent über mögliche Risiken nach § 216a BauGB informiert werden.
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Tag des Wohnens 2025: Vermietende Privatpersonen stärken (Mo, 06 Okt 2025)
Haus & Grund-Vereine im Dialog mit Bundestagsabgeordneten
Zum heutigen Tag des Wohnens (UN-Habitat-Tag) unterstreicht Haus & Grund Deutschland die zentrale Rolle der vermietenden Privatpersonen für einen stabilen, vielfältigen und bezahlbaren
Mietwohnungsmarkt. Zahlreiche Haus & Grund-Vereine treten in diesen Tagen vor Ort mit ihren Bundestagsabgeordneten in den persönlichen Austausch, um die Bedeutung der vermietenden Privatpersonen
für das Wohnen in Deutschland zu verdeutlichen.
„Ich freue mich, dass so viele unserer Vereine den Tag des Wohnens nutzen, um den direkten Dialog zu suchen. Der Tag des Wohnens erinnert daran, wie wichtig es ist, stabile und zukunftsfähige
Wohnverhältnisse zu sichern – und dafür stehen wir, die vermietenden Privatpersonen“, sagte Kai Warnecke, Präsident von Haus & Grund Deutschland, heute in Berlin.
Die vermietenden Bürger bieten 63,5 Prozent aller Mietwohnungen in Deutschland an. Sie sind Einzelpersonen oder Familien häufig mit ein oder zwei Objekten. Sie sind regional verwurzelt, wohnen oft in
derselben Stadt oder im selben Haus wie ihre Mieter und pflegen langjährige, vertrauensvolle Mietverhältnisse. Viele sind im Rentenalter; Mieteinnahmen sichern ihre Altersvorsorge. Anders als große
Anbieter verfügen sie über nur geringe finanzielle Puffer und gehen zurückhaltend mit Mieterhöhungen um.
„Wir erleben jedoch leider, dass immer mehr Bürger nicht mehr vermieten können, weil ihnen die rechtlichen Rahmenbedingungen das auskömmliche Vermieten von Wohnraum unmöglich machen. Wir werben daher
für ein Mietrecht mit Blick auf vermietende Privatpersonen – zum Schutz der Mieter und zur Sicherung des Wohnungsangebots“, erläuterte Warnecke.
Hintergrund: Der Welttag des Wohn- und Siedlungswesens (Habitat-Tag) wurde von den Vereinten Nationen ins Leben gerufen und 1986 erstmals begangen. Er macht weltweit darauf aufmerksam, Wohnraum zu
sichern und zukunftsfähig zu gestalten.
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Haus & Grund Deutschland gewinnt beim mediaV-Award (Di, 30 Sep 2025)
Auszeichnung für besten Podcast
Haus & Grund Deutschland hat bei der diesjährigen Verleihung des mediaV-Awards in Köln den Preis für den besten Podcast gewonnen. Als Sieger ausgezeichnet wurde das Format „Vorwahl – Der Podcast,
der Sie bis zur Wahl begleitet“. Damit konnte sich der Verband in einem starken Wettbewerbsumfeld durchsetzen. „Das ist eine tolle und wohlverdiente Auszeichnung für das gesamte Team“, freut sich
Verbandspräsident Kai Warnecke.
Auch in der Kategorie „Bester Social Media-Auftritt“ stand Haus & Grund Deutschland mit seinem Instagram-Auftritt auf der Shortlist der Nominierten – ein weiterer Beleg für die Qualität und
Vielfalt der Kommunikationsarbeit von Haus & Grund Deutschland. Hervorzuheben ist zudem, dass Haus & Grund-Vizepräsident Alexander Blazek für sein langjähriges Engagement und seine Verdienste
rund um die Themen Wohnen und Verbandsarbeit mit dem Sonderpreis des mediaV-Awards 2025 ausgezeichnet wurde.
Der mediaV-Award wird vom Fachmagazin Verbändereport verliehen und zeichnet herausragende Medien- und Kommunikationsprojekte von Verbänden und Organisationen aus. Aus nahezu 100 eingereichten
Beiträgen hat eine unabhängige Jury die überzeugendsten Projekte in insgesamt 14 Kategorien nominiert. Die Nominierungen und Auszeichnungen unterstreichen, wie wichtig Sichtbarkeit, kreative Formate
und inhaltliche Qualität in der heutigen Verbandskommunikation sind.
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Haus & Grund zur BMJV-Kommission Mietrecht (Mi, 17 Sep 2025)
Haus & Grund zur BMJV-Kommission Mietrecht
Anlässlich der Auftaktsitzung der Expertenkommission Mietrecht im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz erklärt der Präsident von Haus & Grund Deutschland Dr. Kai Warnecke:
„Die Kompetenz der Kommission kann nicht genutzt werden, weil ihr Auftrag zu eng gefasst ist. Deshalb erwarte ich keinen wirksamen Beitrag zur Lösung der Probleme auf dem Wohnungsmarkt. Insbesondere
in den angespannten Wohnungsmärkten wird sich die Lage mit den geplanten Verschärfungen des Mietrechts zusätzlich verschlechtern und den dringend benötigten Wohnungsneubau weiter ausbremsen.
Die Kommission packt die Probleme nicht an der Wurzel, sondern versucht, sich an den Symptomen abzuarbeiten. Dieses Vorgehen kann nicht zum Erfolg führen. Eine ergebnisoffene Diskussion wäre
zielführender gewesen.
Die heutige Sitzung macht deutlich, dass der Koalitionsvertrag die Realität am deutschen Wohnungsmarkt in erheblichem Maße verkennt. Dass die Kommission dennoch innerhalb der engen Vorgaben des
Koalitionsvertrags arbeiten muss, unterstreicht, dass praxistaugliche Lösungen unter diesen Rahmenbedingungen nicht erarbeitet werden können.
Fazit: Die Expertenkommission zum Mietrecht stellt eine vertane Chance dar. Die Bundesregierung wäre gut beraten, die Spirale der Fehlentwicklungen am Wohnungsmarkt nicht weiter zu verschärfen. Wir
fordern die Bundesjustizministerin daher auf, endlich eine grundlegende Kehrtwende im Mietrecht einzuleiten, um die dringend notwendige Entlastung am Wohnungsmarkt zu erreichen.“
Haus & Grund zur BMJV-Kommission Mietrecht
Anlässlich der heute stattgefundenen Auftaktsitzung der Expertenkommission Mietrecht im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz erklärt der Präsident von Haus & Grund Deutschland
Dr. Kai Warnecke:
„Die Kompetenz der Kommission kann nicht genutzt werden, weil ihr Auftrag zu eng gefasst ist. Deshalb erwarte ich keinen wirksamen Beitrag zur Lösung der Probleme auf dem Wohnungsmarkt. Insbesondere
in den angespannten Wohnungsmärkten wird sich die Lage mit den geplanten Verschärfungen des Mietrechts zusätzlich verschlechtern und den dringend benötigten Wohnungsneubau weiter ausbremsen.
Die Kommission packt die Probleme nicht an der Wurzel, sondern versucht, sich an den Symptomen abzuarbeiten. Dieses Vorgehen kann nicht zum Erfolg führen. Eine ergebnisoffene Diskussion wäre
zielführender gewesen.
Die heutige Sitzung macht deutlich, dass der Koalitionsvertrag die Realität am deutschen Wohnungsmarkt in erheblichem Maße verkennt. Dass die Kommission dennoch innerhalb der engen Vorgaben des
Koalitionsvertrags arbeiten muss, unterstreicht, dass praxistaugliche Lösungen unter diesen Rahmenbedingungen nicht erarbeitet werden können.
Fazit: Die Expertenkommission zum Mietrecht stellt eine vertane Chance dar. Die Bundesregierung wäre gut beraten, die Spirale der Fehlentwicklungen am Wohnungsmarkt nicht weiter zu verschärfen. Wir
fordern die Bundesjustizministerin daher auf, endlich eine grundlegende Kehrtwende im Mietrecht einzuleiten, um die dringend notwendige Entlastung am Wohnungsmarkt zu erreichen.“
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