Hausverwaltung König GmbH
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Haus & Grund

Bauministerin plant Eingriffe in Wohnungsschutz und Eigentum (Thu, 23 Apr 2026)
Bauministerin plant Eingriffe in Wohnungsschutz und Eigentum Haus & Grund warnt vor neuen Betretungsrechten und vor einer Ausweitung des kommunalen Vorkaufsrechts Haus & Grund Deutschland hat Bundesbauministerin Verena Hubertz heute aufgefordert, die im Rahmen der Novelle des Baugesetzbuchs vorgesehenen Regelungen zu Betretungsrechten und zum erweiterten kommunalen Vorkaufsrecht nicht einzuführen. Der Eigentümerverband sieht darin erhebliche Eingriffe in den Schutz der Wohnung und in die Eigentumsfreiheit. Besonders kritisch bewertet Haus & Grund Deutschland das geplante Betretungsrecht, das ausdrücklich auch Wohnungen erfassen soll. „Der Schutz der Wohnung ist keine verwaltungspraktische Größe, sondern eine der zentralen Grenzen staatlicher Macht“, sagte Verbandspräsident Kai Warnecke. Der Staat müsse handlungsfähig bleiben, dürfe sich aber keinen Zugriff auf den sensibelsten Bereich privater Lebensführung verschaffen. Auch die erweiterten kommunalen Vorkaufsrechte lehnt Haus & Grund Deutschland ab. Aus Sicht des Verbandes droht das Städtebaurecht damit an Bewertungen über Personen und Gruppen geknüpft zu werden, statt an objektive städtebauliche Kriterien. „Die Bekämpfung von Kriminalität und Extremismus ist eine staatliche Aufgabe. Sie gehört jedoch in das Sicherheits- und Ordnungsrecht – nicht in das Baugesetzbuch“, betonte Warnecke. Hintergrund: Nach dem Referentenentwurf des Bundesbauministeriums zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts sollen Gemeinden und Behörden unter bestimmten Voraussetzungen weitergehende Betretungsrechte erhalten. Diese Rechte können auch Wohnungen umfassen. Sie sollen etwa dazu dienen, Missstände in Gebäuden festzustellen. Außerdem sollen damit Hinweise auf verwahrloste beziehungsweise problematische Immobilien geprüft werden. Zusätzlich ist ein neuer Vorkaufsrechtstatbestand vorgesehen. Mit ihm könnten Kommunen Grundstücke künftig leichter erwerben. Das soll gelten, wenn von Eigentümern, Nutzern oder ihrem Umfeld negative Auswirkungen auf ein Quartier befürchtet werden. Gemeint sind dabei etwa auch Fälle mit Blick auf die politische Gesinnung oder die Zugehörigkeit zu bestimmten Gruppen.
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Abschaffung des Heizungsgesetzes muss jetzt kommen (Fr, 17 Apr 2026)
Abschaffung des Heizungsgesetzes muss jetzt kommen Haus & Grund warnt vor zunehmender Verunsicherung der Verbraucher Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland forderte die Bundesregierung auf, endlich das alte Heizungsgesetz abzuschaffen und das Gebäudemodernisierungsgesetz auf den Weg zu bringen. „Wenn die Regierung jetzt nicht zügig handelt, beginnen am 1. Juli erste Fristen des alten Heizungsgesetzes zu wirken. Dann könnte die 65-Prozent-Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien für viele zur Kostenfalle werden“, erläuterte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke die Dringlichkeit. Die Haus- und Wohnungseigentümer bräuchten jetzt Klarheit. Es sei nicht die Zeit, aus parteitaktischen Gründen solch zentrale Gesetzesvorhaben, die Millionen von Bürgern betreffen, auf die lange Bank zu schieben. Warnecke: „Ich fordere insbesondere den Bundesfinanzminister auf, sich an den Koalitionsvertrag zu halten und den Weg für das Gebäudemodernisierungsgesetz freizumachen.“
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Wohnungs- und Immobilienwirtschaft findet im TKG-Referentenentwurf mehr Bremsklötze als Anreize beim Glasfaserausbau (Mi, 01 Apr 2026)
Wohnungs- und Immobilienwirtschaft findet im TKG-Referentenentwurf mehr Bremsklötze als Anreize beim Glasfaserausbau GdW, BFW und Haus & Grund: Vollausbaurecht und Mitnutzungsregeln beeinträchtigen Wettbewerb und Ausbaugeschwindigkeit. Berlin – Die Verbände GdW, BFW und Haus & Grund sehen im Referentenentwurf zum Telekommunikationsgesetz (TKG) erhebliche Risiken für den schnellen Glasfaserausbau in Deutschland. Statt Tempo, Planungssicherheit und Kooperation zu stärken, drohen neue bürokratische Hürden, Eingriffe in Eigentumsrechte und massive Wettbewerbsverzerrungen zulasten mittelständischer Netzbetreiber und der Wohnungswirtschaft. Immobilieneigentümer und Wohnungsunternehmen treiben den flächendeckenden Glasfaserausbau bereits ohne Regulierung erfolgreich voran, sowohl durch Vereinbarungen mit Dritten als auch durch eigene Investitionen. Im Neubau ist Glasfaser bis in die Wohnung (FTTH) längst Standard. Vollausbaurecht: Gut gemeint, schlecht gemacht Die Verbände unterstützen das Ziel eines flächendeckenden Glasfaserausbaus ausdrücklich. Doch das im Entwurf vorgesehene Vollausbaurecht sei ein Bremsklotz, kein Beschleuniger. Gebäudeeigentümer müssten innerhalb kürzester Zeit komplexe Ausbauvorgaben bewerten, Alternativen prüfen und langfristige Investitionsplanungen über den Haufen werfen. Das ist realitätsfern und läuft dem Bedarf an kooperativen Lösungen zuwider. Glasfaser entsteht nicht per Dekret. Sie entsteht dort schnell, wo Eigentümer und Netzbetreiber partnerschaftlich planen. Mit Zwang wird der Ausbau nicht beschleunigt, sondern blockiert. Gefahr für Wettbewerb und Versorgung außerhalb der Hotspots Die Wohnungs- und Immobilienverbände warnen: Ein gesetzliches Vollausbaurecht würde vor allem marktmächtigen Netzbetreibern nutzen und mittelständische Anbieter verdrängen. Die Folge wäre eine weitere Konzentration, insbesondere in attraktiven Stadtlagen. Dort, wo der flächendeckende Ausbau besonders notwendig ist, wie in weniger rentablen Beständen und Regionen, würden Anbieter sich zurückziehen. Ein Dominoeffekt, der am Ende genau die Menschen trifft, die heute schon schlechte digitale Versorgung haben. Neue Zugangsrechte: Risiko für Investitionen statt Anreiz Auch die vorgesehenen neuen Zugangsrechte zu Gebäudenetzen bergen Risiken: Wer als Eigentümer oder Wohnungsunternehmen bereits in Glasfaser investiert hat oder Investitionen tätigen will, verliert unter Umständen den Schutz seiner Investition und seiner unternehmerischen Entscheidungsfreiheit. Das schwächt die Investitionsbereitschaft und damit zentrale Treiber der Digitalisierung im Wohnungsbestand. Die Verbesserungen beim Glasfaserbereitstellungsentgelt werden überwiegend begrüßt, verbleibende bürokratische Hürden sind jedoch noch abzubauen. GdW-Präsident Axel Gedaschko: „Unsere Wohnungsunternehmen sind zentrale Partner beim Glasfaserausbau – sowohl im Neubau als auch in der Nachrüstung von Beständen. Doch statt Ausbauten zu erleichtern, droht der vorgeschlagene Entwurf, Investitionen zu hemmen und die erfolgreiche Zusammenarbeit von Wohnungswirtschaft und Netzbetreibern zu unterlaufen. Wir brauchen keine Überregulierung und Zwang, sondern verstärkte Anreize für Kooperationen und faire, diskriminierungsfreie Wettbewerbsregeln für mittelständische Netzbetreiber und Wohnungsunternehmen.“ BFW-Präsident Dirk Salewski: „Die mittelständischen Immobilien- und Wohnungsunternehmen treiben den Glasfaserausbau aktiv voran. Aber regulativer Zwang bedroht Investitionen, behindert Kooperationen und ist ein Eingriff in Eigentumsrechte. Ein solches System kann nicht funktionieren. Es gefährdet die Investitionsbereitschaft und die partnerschaftlichen Kooperationen, die den Glasfaserausbau bislang getragen haben.“ Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke: „Der Glasfaserausbau ist ein zentrales Infrastrukturprojekt, das wir ausdrücklich unterstützen. Aber er darf nicht zulasten von Eigentumsrechten und fairen Wettbewerbsbedingungen erfolgen. Eine Ausweitung der Duldungspflichten würde Rechtsunsicherheit und Konflikte schaffen, statt den Ausbau zu beschleunigen. Was wir brauchen, sind verlässliche, partnerschaftliche Rahmenbedingungen, die Investitionen fördern und Kooperationen stärken. Nur so können wir gemeinsam die digitale Zukunft erfolgreich gestalten.“ Die gemeinsame Stellungnahme der Verbände zum Download Über den GdW: Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen vertritt als größter deutscher Branchendachverband bundesweit und auf europäischer Ebene rund 3.000 kommunale, genossenschaftliche, kirchliche, privatwirtschaftliche, landes- und bundeseigene Wohnungsunternehmen. Sie bewirtschaften rd. 6 Mio. Wohnungen, in denen über 13 Mio. Menschen wohnen. Der GdW repräsentiert damit Wohnungsunternehmen, die fast 30 Prozent aller Mietwohnungen in Deutschland bewirtschaften. Über den BFW: Dem BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen als Interessenvertreter der mittelständischen Immobilienwirtschaft gehören derzeit rund 1.600 Mitgliedsunternehmen an. Als Spitzenverband wird der BFW von Landesparlamenten und Bundestag bei branchenrelevanten Gesetzgebungsverfahren angehört. Die Mitgliedsunternehmen stehen für 50 Prozent des Wohnungs- und 30 Prozent des Gewerbeneubaus. Sie prägen damit entscheidend die derzeitigen und die zukünftigen Lebens- und Arbeitsbedingungen in Deutschland. Mit einem Wohnungsbestand von 3,1 Millionen Wohnungen verwalten sie einen Anteil von mehr als 14 Prozent des gesamten vermieteten Wohnungsbestandes in der Bundesrepublik. Zudem verwalten die Mitgliedsunternehmen Gewerberäume von ca. 38 Millionen Quadratmetern Nutzfläche. Über Haus & Grund: Haus & Grund ist mit über 945.000 Mitgliedern der Vertreter der privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer in Deutschland. Den Zentralverband mit Sitz in Berlin tragen 22 Landesverbände und 840 Ortsvereine. 2024 wurde Haus & Grund für sein Engagement im Zusammenhang mit dem Heizungsgesetz (Gebäudeenergiegesetz) von der DGVM zum „Verband des Jahres“ ernannt. Die privaten Immobilieneigentümer verfügen über 79,4 Prozent aller Wohnungen in Deutschland. Sie bieten 63,5 Prozent der Mietwohnungen und knapp 30 Prozent aller Sozialwohnungen an. Sie stehen zudem für 76 Prozent des Neubaus von Mehrfamilienhäusern.
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Klimaschutz darf nicht zur Kostenfalle werden (Mi, 25 Mär 2026)
Klimaschutz darf nicht zur Kostenfalle werden Haus & Grund begrüßt zentrale Signale des Klimaschutzprogramms 2026 Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland begrüßt, dass die Bundesregierung beim Klimaschutz stärker auf Modernisierung, Versorgungssicherheit und soziale Ausgewogenheit setzt. Der Verband sieht darin die Chance, Klimaschutz praxistauglicher und akzeptabler zu gestalten. Dazu erklärt Kai Warnecke, Präsident von Haus & Grund Deutschland: „Es ist richtig, Deutschland moderner und unabhängiger von Öl und Gas zu machen. Klimaschutz kann aber nur funktionieren, wenn er bezahlbar bleibt und die Menschen nicht überfordert.“ Positiv bewertet Haus & Grund Deutschland insbesondere den geplanten Ausbau und die Dekarbonisierung der Fernwärmenetze. „Beim Ausbau und bei der Umstellung der Fernwärme auf Klimaneutralität müssen die Kosten für die Nutzer im Blick bleiben. Fernwärme darf nicht zur Kostenfalle für Eigentümer und Mieter werden“, betont Warnecke. Ebenso wichtig ist aus Sicht des Verbands, dass die im Programm angekündigte Senkung der Strompreise nun schnell umgesetzt wird. Verbandschef Warnecke fordert: „Wer mehr Elektrifizierung und klimafreundliche Technik im Gebäudebereich will, muss endlich die Strompreise senken und die Stromnetze ausbauen. Das ist überfällig.“
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Grundsteuer: Haus & Grund und BdSt reichen Klage beim Bundesverfassungsgericht ein (Fr, 27 Feb 2026)
Grundsteuer: Haus & Grund und BdSt reichen Klage beim Bundesverfassungsgericht ein Verbände zweifeln an Bodenrichtwerten und fiktiven Mieten Neue Runde im Streit um die neue Grundsteuer: Haus & Grund Deutschland und der Bund der Steuerzahler Deutschland (BdSt) haben gemeinsam Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesmodell der Grundsteuer beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Beide Verbände unterstützen dabei zwei Kläger, die sich gegen die verfassungsrechtlich bedenkliche Ausgestaltung der neuen Grundsteuer wenden. Damit soll in Karlsruhe abschließend geklärt werden, ob das Bundesmodell den Anforderungen des Gleichheitssatzes genügt. Lotteriespiel: Bodenrichtwerte sind realitätsfern – fiktive Mieten sind intransparent! Aus Sicht der Verbände führt das Bundesmodell zu systematischen Ungenauigkeiten und ungerechten Belastungsverschiebungen, weil die Bewertung zentral auf Bodenrichtwerten sowie auf pauschalierten, teils fiktiven Mietwerten basiert. „Bodenrichtwerte sind ein grobes Raster – sie werden der Realität einzelner Grundstücke oft nicht gerecht. Eine Steuer, die so stark auf pauschalen Zonenwerten beruht, riskiert willkürliche Ergebnisse und verletzt das Gebot gleichmäßiger Besteuerung“, erklärt Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke. Zusätzlich bemängeln die Verbände die Verwendung von pauschalen bzw. fiktiven Mietwerten im Bundesmodell. Konkret: Wo die tatsächlichen Verhältnisse stark vom statistischen Durchschnitt abweichen, können Fehlbewertungen drohen – mit unmittelbaren Folgen für die Grundsteuerlast. Nach Auffassung von Haus & Grund und BdSt ist die Grundsteuer damit in vielen Fällen nicht mehr hinreichend am konkreten Objekt orientiert. „Wenn der Staat bei der Grundsteuer mit fiktiven Mieten und pauschalen Bodenrichtwerten arbeitet, wird es für Bürgerinnen und Bürger schnell zum Lotteriespiel, wer wie stark belastet wird – das ist weder transparent noch gerecht“, kommentiert BdSt-Präsident Reiner Holznagel. Mit der Verfassungsbeschwerde wollen die Verbände Rechtssicherheit schaffen und eine Grundsteuer erreichen, die einfach, nachvollziehbar und gleichheitsgerecht ist. Hintergrund ist, dass der Bundesfinanzhof das Bundesmodell zwar bestätigt hat, die Verbände jedoch weiterhin erheblichen verfassungsrechtlichen Klärungsbedarf sehen und daher das Bundesverfassungsgericht anrufen.
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