Hausverwaltung König GmbH
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Haus & Grund

Wohnungs- und Immobilienwirtschaft begrüßt das Ziel des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit (Wed, 24 Apr 2024)
Wohnungs- und Immobilienwirtschaft begrüßt das Ziel des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit Eingriffe ins Mietrecht werden allerdings abgelehnt! Berlin, 24.04.2024 – Das Bundeskabinett hat heute den Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit (NAP W) gebilligt. Die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft sowie die privaten Haus- und Grundeigentümer begrüßen angesichts stetig steigender Zahlen von Wohnungs- und Obdachlosen in Deutschland die Initiative des Bundes für einen nationalen Aktionsplan grundsätzlich. Seit dem Start der Initiative im März 2023 standen die genannten Verbände, aber auch Vertreter von Sozialverbänden, der Bundesarbeitsgemeinschaft der Wohnungslosenhilfe, von Kommunen und Ländern dem Bund bei der Erarbeitung des NAP W beratend zur Seite. Wir sehen vor allem positiv, dass mit dem NAP W die Wohnungs- und Obdachlosigkeit in Deutschland noch mehr Aufmerksamkeit bekommt und damit die Notwendigkeit erkannt wird, Menschen in Not und ohne Dach über dem Kopf oder ohne eigene Wohnung zu unterstützen und die Präventionsarbeit zu stärken, um Wohnungslosigkeit zu vermeiden. Darüber hinaus bietet der NAP W eine gute nationale Plattform, um die verschiedenen Akteure auf den verschiedenen Ebenen miteinander zu vernetzen, die Zusammenarbeit zu intensivieren und durch den Austausch voneinander zu lernen. Allerdings sehen die beteiligten Verbände nicht, inwieweit die Diskussion zur Mietpreisbremse dazu beiträgt, Wohnungslosigkeit zu verhindern. Vielmehr gilt es, die Rahmenbedingungen für Investitionen in den Wohnungsbau zu verbessern und die Handlungsfähigkeit der Wohnungsanbieter, die sich für die sozialen Belange von Wohnungs- und Obdachlosen einsetzen, zu stärken. Mit der Billigung des NAP W durch das Bundeskabinett wird nunmehr seitens des Bundes bekräftigt, eine Änderung im Mietrecht vorzunehmen. Mietrechtliche Änderungen wurden erstmalig im Januar 2024 vom Bund in den NAP W als Maßnahme zur Reduzierung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit aufgenommen. Die Verbände der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft haben sich frühzeitig gegen eine Verschärfung des Mietrechts ausgesprochen. Statt Investitionsbremsen in Form von immer schärferen Mietrechtseingriffen helfen den Wohnungssuchenden nur neue bezahlbare Wohnungen, deren Bau wieder ermöglicht werden muss. Erst vor wenigen Tagen wurde die Absicht der Regierung bekannt, die Mietpreisbremse zu verlängern. Es wird befürchtet, dass die Umsetzung weiterer mietrechtlicher Änderungen die Lage am Wohnungsmarkt weiter verschärfen wird und mit dem gemeinsamen Ziel des NAP W, die Wohnungs- und Obdachlosigkeit zu reduzieren, nicht vereinbar ist. Zuletzt haben die Verbände Ende März 2024 in einer gemeinsamen Stellungnahme zum Referentenentwurf des NAP W deutlich gemacht, an welchen Punkten noch Verbesserungspotenzial herrscht. So wurde darauf hingewiesen, dass ein deutlich stärkeres Engagement des Bundes und der Länder zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus notwendig ist. Zudem fehlt bislang ein klares Umsetzungskonzept für den NAP W. Der vorhandene Maßnahmenkatalog ist weder priorisiert noch mit Zeit- und Kostenplänen hinterlegt. Unklar ist zudem, welche Wirkung die Einzelmaßnahmen mit Blick auf das Ziel 2030 entfalten können und welche personelle und finanzielle Unterstützung den Trägern der einzelnen Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden. Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW: „Die sozial orientierte Wohnungswirtschaft engagiert sich seit jeher intensiv auch auf sozialer Ebene gegen Wohnungslosigkeit. In den Kommunen bestehen dazu bundesweit zahlreiche Kooperationen mit sozialen Trägern, um den betroffenen Menschen langfristig günstigen Wohnraum sowie soziale Betreuungsangebote bereit zu stellen und durch geeignete Präventionsmaßnahmen Mieter vor Wohnungslosigkeit zu schützen. Es ist daher unverständlich, dass diejenigen, die für mehr Wohnungen in Deutschland sorgen und sich für Mieter in finanziellen Notlagen verantwortlich einsetzen, durch mietrechtliche Änderungen in ihrer Handlungsfähigkeit immer weiter eingeschränkt werden und damit das ohnehin sehr ambitionierte Ziel des NAP W, die Wohnungs- und Obdachlosigkeit bis 2030 zu beseitigen, unnötig erschwert wird.“ Dirk Salewski, Präsident des BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen: „Mietrecht auf dem Rücken der Schwächsten der Gesellschaft lösen zu wollen, passt nicht zur Wichtigkeit und dem Ziel des NAP W. Das ist kontraproduktiv. Was wir jetzt brauchen, sind klare Konzepte, wie wir schnell Wohnraum für von Obdachlosigkeit betroffene Menschen schaffen können und wie das bezahlt wird!“ Kai Warnecke, Präsident von Haus & Grund Deutschland: „Haus & Grund ist über viele seiner 860 Vereine bundesweit in der Bekämpfung von Wohnungslosigkeit engagiert. Kooperation und Austausch mit den Behörden sorgen vielerorts dafür, dass es erst gar nicht zur Wohnungslosigkeit kommt, und dass Wohnraum zur Verfügung steht. Es ist überhaupt nicht nachzuvollziehen, warum das Bauministerium dieses Engagement nun durch die Ankündigung von Mietrechtsverschärfungen in dem NAP W gefährdet. Ein NAP W, in dem die privaten Eigentümer als größte Anbietergruppe von Mietwohnungen nur als Feigenblatt dienen sollen, ist dem Anliegen der Bekämpfung von Wohnungslosigkeit keinesfalls dienlich.“  Dr. Andreas Mattner, Präsident des Zentralen Immobilien Ausschusses (ZIA): „Viele ZIA-Mitglieder ob Familienstiftungen wie Becker & Kries, gewerbliche Wohnungsunternehmen, wie LEG und Vonovia SE oder kommunale und landeseigene Wohnungsunternehmen, sind bereits in Projekten und Initiativen zur Wohnungslosigkeit auf Bundes- und Länderebene aktiv: Beispielsweise bundesweit beim Housing-First-Ansatz, zur Prävention im Berliner Projekt ‚Social B&B‘ oder in eigenen Stiftungen wie der LEG-‚Stiftung – Dein Zuhause hilft‘.“ Mattner betont: „Der ZIA setzt sich mit seinem gemeinsam mit dem Mieterbund formulierten Ethikkodex dafür ein, dass niemand seine Wohnung durch aufgelaufene Mietrückstände verliert. Unsere Mitglieder haben ein Härtefallmanagement, um Mieterinnen und Mietern in Notlagen zu helfen.“
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Klimaschutz mit CO2-Bepreisung und Klimageld (Mo, 15 Apr 2024)
Klimaschutz mit CO2-Bepreisung und Klimageld Erstattung an die Bürger muss 2025 kommen „Die kleinteilige, sektorspezifische Klimaschutzpolitik in Deutschland ist gescheitert. Sie sollte sich konsequent an einer sektorübergreifenden und mindestens europaweiten CO2-Bepreisung ausrichten.“ Das fordert Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke anlässlich der heutigen Vorstellung des Prüfberichts durch den Expertenrat für Klimafragen. Erfreut zeigte sich der Verbandspräsident darüber, dass das Bundesfinanzministerium nun offenbar einen Auszahlungsmechanismus entwickelt hat, der ab dem kommenden Jahr einsatzbereit sei. „Der Erstattung der Einnahmen aus der CO2-Bepreisung an jede Bürgerin und jeden Bürger in Form eines Pro-Kopf-Klimageldes steht nun nichts mehr im Wege. Das Klimageld ist zentral für die Akzeptanz des Klimaschutzes“, unterstrich Warnecke. Die jährliche Überprüfung der CO2-Emissionsminderungen in jedem einzelnen Wirtschaftssektor mit anschließenden Sofortprogrammen wird den jeweiligen Besonderheiten nach Ansicht von Haus & Grund nicht gerecht. So sei es praxisfern, beispielsweise im Gebäudesektor Klimaschutzinvestitionen Jahr für Jahr detailliert steuern zu wollen. Zudem seien die jährlichen sektorspezifischen Emissionsmessungen mit sehr viel Unsicherheit behaftet. Warnecke resümierte: „Das aktuelle Klimaschutzgesetz bildet diese Gegebenheiten überhaupt nicht ab. Das kann nur eine transparente und langfristig ausgerichtete CO2-Bepreisung mit einem Klimageld.“
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Ampel plant keine weiteren Mietrechtsverschärfungen (Mi, 10 Apr 2024)
Ampel plant keine weiteren Mietrechtsverschärfungen Haus & Grund: Mietpreisbremse endlich abschaffen Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland begrüßt, dass die Ampel-Regierung offenbar vorerst keine weiteren Mietrechtsverschärfungen plant. „Gerade die über fünf Millionen Kleinvermieter wären von den ursprünglich geplanten Maßnahmen betroffen, obwohl gerade diese Gruppe für ein soziales Miteinander steht. Der Bundesjustizminister hat richtig erkannt, dass die vermietenden Privatpersonen auch mit Blick auf die Energiewende keine weiteren Verschärfungen tragen können“, kommentierte Verbandspräsident Kai Warnecke heute in Berlin. Als vollkommen überflüssig, schädlich und verfassungsrechtlich höchst bedenklich bezeichnete Warnecke die geplante nochmalige Verlängerung der Mietpreisbremse. „Wer die notwendigen Investitionen in den Wohnungsbestand mit Blick auf die Energiewende und den altersgerechten Umbau ermöglichen will, muss angemessene Mietpreisänderungen zulassen. Die Mietrechtspolitik der vergangenen zehn Jahre hat die Investitionsfähigkeit der privaten Vermieter unterminiert“, erläuterte Warnecke. Neben der Verlängerung der Mietpreisbremse hatten SPD, Grüne und FDP in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, die Kappungsgrenzen bei Mieterhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen zu senken sowie bei der Erstellung von Mietspiegeln die Mietverträge der letzten sieben Jahre heranzuziehen. Beide Verschärfungen würden insbesondere private Kleinvermieter treffen. Gerade Kleinvermieter haben Mieten unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete und nur dort Kappungsgrenzen kämen zum Tragen. Zudem seien diese mangels Vergleichswohnung bei Mieterhöhungen auf örtliche Mietspiegel angewiesen. Wohnungsunternehmen stünden andere Möglichkeiten zur Begründung von Mieterhöhungen offen. „Dass die Ampel bei diesen Plänen noch einmal in sich gehen und prüfen will, ist wichtig und richtig“, stellte Warnecke fest.
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Haus & Grund begrüßt entschlossenes Vorgehen gegen Schrottimmobilien (Mi, 13 Mär 2024)
Haus & Grund begrüßt entschlossenes Vorgehen gegen Schrottimmobilien Unseriöse Geschäftspraktiken konsequent unterbinden Die Problematik der sogenannten Schrottimmobilien ist in vielen deutschen Regionen allgegenwärtig. Diese Gebäude verfallen zusehends und beeinträchtigen nicht nur das Stadtbild, sondern auch den Wert der umliegenden Immobilien. Als Interessenvertretung der rechtschaffenen Eigentümer setzt sich Haus & Grund vehement für eine Lösung dieses Problems ein. „Die vom Bundesjustizminister auf den Weg gebrachten Neuregelungen sind ein wichtiger Schritt im Kampf gegen unseriöse Geschäftspraktiken“, kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke das heute vom Bundeskabinett beschlossene Schrottimmobilien-Missbrauchsbekämpfungsgesetz. Haus & Grund appelliert an die zuständigen Behörden, die neuen Regelungen konsequent umzusetzen. Insbesondere die erweiterte gerichtliche Verwaltung und die verbesserte Kontrolle der Zwangsversteigerungsverfahren sind entscheidend, um Missbräuche zu verhindern. Haus & Grund fordert, dass unseriöse Geschäftspraktiken konsequent geahndet werden. Bußgelder und der Ausschluss von weiteren Ersteigerungen sind angemessene Maßnahmen, um den Missbrauch von Schrottimmobilien einzudämmen. „Die Bekämpfung von Schrottimmobilien ist nicht nur im Interesse der Eigentümer, sondern ist für die gesamte Gesellschaft von Bedeutung. Es ist wichtig, dass unsere Städte attraktiv und lebenswert bleiben“, erklärte Warnecke. Hintergrund: Immer wieder werden (Schrott-)Immobilien zu übersteigerten Werten ersteigert. Die Ersteigerer hinterlegen nur die Sicherheitsleistung, zu einer Zahlung des Kaufpreises kommt es nicht. Dennoch werden die Ersteigerer direkt mit Zuschlag Eigentümer und können direkt Nutzungen aus der Immobilie ziehen. Die Immobilie wird (weiter) heruntergewirtschaftet. Bis die Immobilie erneut versteigert werden kann, vergehen häufig mehrere Monate. Gegen diesen Missbrauch soll vorgegangen werden.
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Keine EU-Mindestenergiestandards für einzelne Gebäude (Di, 12 Mär 2024)
Keine EU-Mindestenergiestandards für einzelne Gebäude Haus & Grund fordert Flexibilität bei nationaler Umsetzung Entgegen den ursprünglichen Plänen der EU-Kommission wird es keine Mindestenergiestandards für Wohngebäude geben. „Bei der anstehenden Umsetzung der neuen Richtlinie in nationales Recht fordern wir die Bundesregierung auf, den Eigentümern ein Höchstmaß an Flexibilität auf dem Weg zur Klimaneutralität zu geben.“ Das sagte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke anlässlich der heutigen finalen Abstimmung des EU-Parlaments über die Gebäudeeffizienzrichtlinie. Mit der neuen Richtlinie verpflichten sich die Mitgliedstaaten, bis 2030 16 Prozent Primärenergie einzusparen im Vergleich zu 2020. Die Hälfte der Einsparungen soll durch die Modernisierung des Gebäudebestands mit den schlechtesten energetischen Eigenschaften erfolgen. Nach Angaben von Haus & Grund hängt es maßgeblich vom deutschen Umsetzungsgesetz ab, wie sich die neuen EU-Vorgaben auf die Wertentwicklung von Gebäuden auswirken wird. „Wir haben schon beim sogenannten Heizungsgesetz gesehen, dass Gebäude, die über fossil betriebene Heizungen verfügen, deutlich an Wert verlieren. Die Bundesregierung sollte also ihre Fehler nicht wiederholen und dieses Mal mit Bedacht vorgehen, um massive Wertverluste zu vermieden. Immerhin bilden Immobilien das Gros der Vermögen privater Haushalte“, erläuterte Warnecke. Klar sei, dass in den kommenden Jahren viel Geld investiert werden müsse. Laut der Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen entsprechen 15 Prozent der ineffizientesten Gebäude in Deutschland etwa 2,4 Millionen Wohngebäuden. Wenn man diese Bauten auch nur zum Teil modernisiere, um eine höhere Effizienzklasse zu erreichen, fielen hier Investitionskosten von jährlich mindestens 17,2 Milliarden Euro bis 2030 an. Bis 2030 entspricht dies also einem Gesamtaufwand von knapp 140 Milliarden Euro. Bei 2,4 Millionen Gebäuden seien dies etwa 58.000 Euro pro Gebäude.
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